Der Verwalter hat verpflichtend alle zwei Jahre mindestens eine Eigentümerversammlung abzuhalten. Die Einberufung hat mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich unter Anführung der zur Beschlussfassung anstehenden Gegenstände zu erfolgen.
Über die Eigentümerversammlung hat der Verwalter eine Niederschrift aufzunehmen und jedem Wohnungseigentümer durch Anschlag und schriftlicher Übersendung zur Kenntnis zu bringen. |